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Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Yajia
Sommer (nachfolgend als Auftragnehmerin) und ihren Auftraggebern,
soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder
gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die AGB werden vom
Auftraggeber durch die Auftragserteilung verbindlich anerkannt und
gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung,
sowie für künftige Geschäfte. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden
müssen schriftlich erfolgen.
1) Der Auftraggeber erteilt die Übersetzungsaufträge in
schriftlicher Form. Im Interesse einer möglichst reibungslosen
Zusammenarbeit werden auch telefonische oder sonstige formlose
Aufträge
angenommen. Eventuell sich hieraus ergebende Probleme gehen jedoch zu
Lasten des Auftraggebers.
2) Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von der
Auftragnehmerin schriftlich bestätigt worden ist. Alle Aufträge werden
sorgfältig und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung
ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte
Ausführung der Auftragsleistung.
1) Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten.
2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der
Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und
rechtzeitig der Auftragnehmerin zur Verfügung zu stellen
(Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen,
Abkürzungen etc.).
3) Bei Dolmetschauftrag hat der Auftraggeber die
Auftragnehmerin rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des
Dolmetschauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte
Bedingungen
oder bestimmte Leistungen nach Absprache evtl. gesondert in Rechnung
gestellt werden. Das Gleiche gilt sinngemäß für andere Aufträge.
4) Die Verwendung einer spezifischen Terminologie des
Auftraggebers ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren.
Erhält die Auftragnehmerin vom Kunden keine Fachterminologie,
relevanten Unterlagen, Informationen oder anders lautende Anweisungen,
so wählt sie bei der Übersetzung eine allgemein übliche bzw. allgemein
verständliche Version.
5) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
1) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare,
fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder
falsche kundenseitige Terminologie zurückzuführen sind, fallen
nicht in den Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin.
2) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
1) Die Vergütung ist innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
2) Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar
Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem
Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.
3) Ein Eilzuschlag nach Absprache wird erhoben wenn die Übersetzung dringen benötigt wird.
1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
2) Die Auftragnehmerin behält sich ihr Urheberrecht vor.
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt
deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der
Auftragnehmerin. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen
wird
durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht
berührt.